Erste Änderung Gebührenordnung für das Löwenbad der Gemeinde Bad Zwesten
Sachvortrag:
Bastian Herbig hat die Verwaltung am 16.12.2023 darauf hingewiesen, dass ein Fehler bei der Gebührenordnung gemacht wurde. Es müsste unter § 1 Nr. 6 lauten, dass alle aktiven Feuerwehrangehörigen freigestellt werden und nicht nur die Atemschutzgeräteträger. Als Grundlage hat er den Punkt 4.1. aus dem aktuellen BEP aus dem Jahr 2018 genannt.
Dort steht:
Der AK BEP 18-28 hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2018 weitere Maßnahmen beschlossen:
· Freier Eintritt für alle Aktiven in das Bewegungsbad Bad Zwesten
· Gutscheine im Wert von 10 Euro für alle Aktiven für die Sammelstelle für Grünabfälle
Beschluss:
Die Gemeindevertretung gewährt für alle aktiven Mitglieder der Einsatzabteilungen der gemeindlichen freiwilligen Feuerwehren, freien Eintritt in das Löwenbad und beschließt den beigefügten Ersten Nachtrag zur Gebührenordnung für das Bewegungsbad der Gemeinde Bad Zwesten.
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