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Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", 10. Änderung, Neubau REWE-Markt - Abwägung und Satzungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Ein Entwurf vom Bebauungsplan, eine Begründung, eine Auswirkungsanalyse, Lageplan mit Geltungsbereich und ein Luftbild sind als Anlage mit beigefügt.

Der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer hat auf eigene Kosten und in Absprache mit der Gemeinde den Dipl.-Ing. Stefan Schlüter vom Büro Stadtbau + Städtebau und Architektur den Auftrag für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 mit der Zielsetzung beauftragt, die zulässige Verkaufsfläche des REWE-Lebensmittelmarktes um 250 m² auf 1.450 m² zu vergrößern.

Hier wurde im ersten Schritt der Aufstellungsbeschluss seitens der Gemeindevertretung am 29.06.2023 wie folgt gefasst:
1. Im Bebauungsplan ist keine Festlegung über Pflicht zur Ausstattung von Dachflächen mit Photovoltaik oder Photothermie aufzunehmen. Es soll jedoch im Bebauungsplan aufgenommen werden, dass die statischen Voraussetzungen für die Installation und den Betrieb einer solchen Photovoltaik- oder Photothermieanlage zu schaffen sind.
 
2. Für das Plangebiet gemäß des Lageplans in der Gemarkung Zwesten wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Als Ziel der Planung wird verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des REWE-Lebensmittelmarktes an seinem derzeitigen Standort mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche um 250 m² auf 1.450 m² zu schaffen.
Der geplante Abbruch und Neubau des REWE-Lebensmittelmarktes an dem derzeitigen Standort stellt sich als ein Vorhaben der Innenentwicklung i. S. der Bodenschutzklausel des BauGB (§ 1a Abs. 2) dar, wodurch eine Inanspruchnahme unbebauter Flächen im Außenbereich vermieden wird.
 
3. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", Gemarkung Zwesten ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Auf das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB sowie darauf, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird, ist hinzuweisen.
 
 
Die Aufnahme im Bebauungsplan, dass die statischen Voraussetzungen für die Installation und den Betrieb einer solchen Photovoltaik- oder Photothermieanlage zu schaffen sind, sind unter 1.4 im Bebauungsplan zu finden.
 
Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", Gemarkung Zwesten hat in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum 25. August 2023 öffentlich ausgelegen. Die Auslegung erfolgte auch auf der Homepage der Gemeinde Bad Zwesten. Die ortsübliche Bekanntmachung erschien am 14.07.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung benachrichtigt worden.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine abwägungsbeachtlichen Stellungnahmen abgegeben, die eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfordern würden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
 
Beschluss des Gemeindevorstandes:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", die der Vorlage in Kopie beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.
Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend den beigefügten Vorschlägen.

2. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", Gemarkung Zwesten mit Begründung in der Fassung vom September 2023 wird als Satzung beschlossen.
 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", die der Vorlage in Kopie beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.
Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend den beigefügten Vorschlägen.

2. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf dem Siegen", Gemarkung Zwesten mit Begründung in der Fassung vom September 2023 wird als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
1
Abwesende Mitglieder:
0
 

 



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Gemeinde Bad Zwesten
Ringstr. 1, 34596 Bad Zwesten
Tel.: 05626 9993-0
E-Mail: gemeindeverwaltung@badzwesten.de
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