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öffentlich


Friedhof Bad Zwesten: Bereitstellung außerplanmäßige Haushaltsmittel für eine defekte Sargkühlung



Sachvortrag:
 
Ein Bestattungsunternehmen teilte der Verwaltung mit, dass die Kühlvitrine (Sargkühlung) in der Leichenhalle auf dem Friedhof Bad Zwesten nicht ordnungsgemäß funktioniert. Daraufhin wurde die Kühlvitrine vor Ort inspiziert und testweise eingeschaltet. Dabei wurde festgestellt, dass die Vitrine nicht mehr kühlt. Insofern wurde sofort ein Hinweisschild an der Vitrine angebracht, um auf den Defekt hinzuweisen.
 
Bei der Kühlvitrine handelt es sich um ein System der Firma Hopf Pietätsartikel GmbH. Anhand des Typschildes (Seriennummer) wurde bei der Firma angefragt, ob eine Reparatur o.ä. möglich ist. Dabei stellte sich nach Recherche heraus, dass die Kühlvitrine im Juni 1983 an die Gemeinde Bad Zwesten geliefert wurde. Laut Herstelleraussage können diese Kühlvitrinen nicht mehr repariert oder gewartet werden, da sich über die Jahre die Bauart der Technik etc. geändert hat. Ein simpler Tausch der Kühlflüssigkeit kommt ebenfalls nicht in Frage, da diese Vitrine mit FCKW-Kühlmittel betrieben wird, das bereits seit 1995 verboten ist. Diesbezüglich müsste ein Umbau der Kühlanlage erfolgen, der aber ebenfalls aufgrund der erwähnten Bauartänderung technisch nicht mehr möglich ist.
 
Rechtlicher Hintergrund zum Vorhalten einer Sargkühlung: § 17 Abs. 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG)
 
Steht eine öffentliche Leichenhalle zur Verfügung, so ist die Leiche spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheins oder einer Todesbescheinigung in die Leichenhalle zu bringen. Als öffentliche Leichenhallen gelten die Leichenhallen von Friedhöfen, Feuerbestattungsanlagen, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und Pathologischen sowie Rechtsmedizinischen Instituten.
 
Bei der Aufbewahrung sind hygienische Standards einzuhalten, woraus sich die Notwendigkeit einer Kühlung ergibt. Hierbei würde es aber ausreichen, wenn innerhalb der Gemeinde auf mind. einem Friedhof diese Kühlmöglichkeit besteht. Der Friedhof Bad Zwesten bietet sich an, da hier statistisch die meisten Bestattungen vorgenommen werden.
 
Derzeit steht auf dem Friedhof Niederurff noch eine funktionstüchtige Kühlvitrine der Fa. Spalt Trauerwaren GmbH. Diese wurde durch ein Brunnenfest finanziert und gebraucht angeschafft. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Hersteller ist davon auszugehen, dass diese Kühlvitrine mind. 20 Jahre alt ist, da das digitale System des Herstellers bis 2001 zurückreicht und die Kühlvitrine nicht im Bestandssystem ist. Auch diese Kühlvitrine ist mit FCKW-Kühlmittel befüllt und könnte im Falle eines Defektes ebenfalls nicht repariert bzw. umgerüstet werden.
 
Aufgrund des Defektes der Kühlvitrine auf dem Friedhof Bad Zwesten und dem ebenfalls hohen Alter der Kühlvitrine auf dem Friedhof Niederurff wäre zu beraten, ob die Beschaffung einer neuen Kühlvitrine erfolgt.
 
Die Verwaltung möchte aber gern, ohne einen Haushaltstitel im Finanzhaushalt 2023 eingestellt zu haben, die Ersatzbeschaffung umgehend vornehmen. Aufgrund der Höhe der Investition ist kein Haushaltsnachtrag erforderlich. Wir möchten diese Ersatzbeschaffung jedoch im Vorfeld seitens der Gemeindevertretung legimitieren lassen.
Angebote Kühlvitrine
Hersteller
Kühlvitrine
Entsorgung Altgerät
Lieferung
Netto
Brutto
Hopf Pietätsartikel GmbH
7.295,00 €
350,00 €
250,00 €
7.895,00 €
9.395,05 €
Spalt Trauerwaren GmbH
7.685,00 €
210,00 €
inkl.
7.895,00 €
9.395,05 €
Vahle Trauerwaren
6.800,00 €
nicht angeboten
inkl.
6.800,00 €
8.092,00 €
 
Hinweis: Bei der Fimra Vahle Trauerwaren handelt es sich um einen Online-Händler, der somit auch keine Altgerätentsorgung sowie auch keinen Wartungsservice anbieten kann.
 
Bilder der angebotenen Kühlvitrinen und die jeweiligen Angebote waren der Erläuterung als Anlage mit beigefügt.
Eine Entsorgung könnte nach telefonischer Rücksprache auch über die Recycling- und Umweltdienst GmbH (Borken HE) erfolgen. Die Kosten für Abholung und Entsorgung liegen bei 83,30 € (brutto).
 
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses finden einen vorhandenen Wartungsservice eines Herstellers sehr wichtig.
 
Philipp Rudolph stellt folgenden Erweiterungsantrag, dass auch eine UV-Entkeimungsanlage mit angeschafft wird. Die Zusätzlichen Kosten wurden mit rd. 500 € beziffert.
 
Beschluss des Gemeindevorstandes:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass geprüft werden soll, ob eine Sargkühlung für 2 Särge in den Raum in der Friedhofshalle passt. Sollte dies nicht der Fall sein, so soll eine neue angebotene Sargkühlung umgehend angeschafft werden, da die Anlage in Niederurff vermutlich auch aus den 90 er Jahren ist und ebenfalls jederzeit einen Defekt erleiden kann. Die Anlage aus Niederurff soll nicht nach Bad Zwesten umgesetzt werden, um Transportschäden zu vermeiden.
Es wird empfohlen, die Sargkühlung der Fa. Hopf in Höhe von 9.395,05 € anzuschaffen.
 
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass geprüft werden soll, ob eine Sargkühlung für 2 Särge in den Raum in der Friedhofshalle passt. Sollte dies nicht der Fall sein, so soll eine neue angebotene Sargkühlung umgehend angeschafft werden, da die Anlage in Niederurff vermutlich auch aus den 90 er Jahren ist und ebenfalls jederzeit einen Defekt erleiden kann. Die Anlage aus Niederurff soll nicht nach Bad Zwesten umgesetzt werden, um Transportschäden zu vermeiden.
Es wird empfohlen, die Sargkühlung der Fa. Hopf in Höhe von 9.395,05 € anzuschaffen.
 

Beschluss:
 
Die Gemeindevertretung beschließt zu überprüfen, ob eine Sargkühlung für 2 Särge in den Raum in der Friedhofshalle passt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine Sargkühlung mit einer UV-Entkeimungsanlage der Firma Hopf in Höhe von 9.960,30 € umgehend angeschafft, da die Anlage in Niederurff vermutlich auch aus den 90 er Jahren ist und ebenfalls jederzeit einen Defekt erleiden kann. Die Anlage aus Niederurff soll nicht nach Bad Zwesten umgesetzt werden, um Transportschäden zu vermeiden.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Abwesende Mitglieder:
0
 

 



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Gemeinde Bad Zwesten
Ringstr. 1, 34596 Bad Zwesten
Tel.: 05626 9993-0
E-Mail: gemeindeverwaltung@badzwesten.de
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